Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Aufgaben und die Zusammensetzung des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten erläutern:
Was ist das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten?
Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten hat sich auf Antrag mit Entscheidungen (Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen) zu befassen, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen und Entscheidungen zu fällen. Grundlage für die Bildung und die Tätigkeit des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Bei Fragen bezüglich der Einigungsstelle nach dem MVG.Württemberg (§§ 36 a) bis f) MVG.Württemberg) wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Anschrift Einigungsstelle