Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:
Sitzung vom 16. Februar 2024:
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Erste Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2024 (KAO-Änderungen):
Inkrafttreten: Siehe Regelung
Erste Änderung der KAO für das Jahr 2024 (KAO-Änderungen)
Zweite Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2024 (Arbeitsrechtliche Regelung über arbeitsmarktbedingte Zulagen - Anlage 1.2.8 zur KAO):
Inkrafttreten: 1. April 2024
Zweite Änderung der KAO für das Jahr 2024 (Anlage 1.2.8 zur KAO)
Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
Übernahme der Tarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern in die AVR.Württemberg:
Inkrafttreten: Siehe Regelung
Übernahme Tarifverträge in die AVR.Württemberg
Regelung zur Überleitung der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva: Jugendhilfe Neue Wege gGmbH, Dillingen, in die eva Heidenheim gGmbH, Heidenheim:
Inkrafttreten: 6. Oktober 2023
Überleitung in die eva Heidenheim gGmbH
Regelung zur Gewährung von Arbeitsmarktzulagen zur Gewinnung und Bindung von Personal:
Inkrafttreten: 1. April 2024
Regelung zur Gewährung von Arbeitsmarktzulagen
Sitzung vom 15. Dezember 2023:
Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
Arbeitsrechtliche Regelung zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Inkrafttreten: 1. Januar 2023
AR zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für MA
Sitzung vom 8. Dezember 2023:
Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024:
Herr Andreas Laib ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum Vorsitzenden der XI. Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024 gewählt worden.
Herr Dietmar Prexl ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum stellvertretenden Vorsitzenden der XI. Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024 gewählt worden.
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Elfte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Tarifübernahme):
Inkrafttreten: siehe Regelung
Elfte Änderung der KAO für das Jahr 2023
Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
Anpassungen des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023:
Inkrafttreten: 18. Mai 2023
Anpassungen des TV Inflationsausgleich vom 22. April 2023
Sitzung vom 20. Oktober 2023:
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Achte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst im Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart):
Inkrafttreten: 1. Januar 2023
Achte Änderung der KAO für das Jahr 2023
Neunte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (VGP 26):
Inkrafttreten: 1. Januar 2024
Neunte Änderung der KAO für das Jahr 2023
Zehnte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (§ 1 b, § 17 und Anlage 1.2.5 zur KAO):
Inkrafttreten: Siehe Regelung
Zehnte Änderung der KAO für das Jahr 2023
Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
Arbeitsrechtliche Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum:
Inkrafttreten: 1. Oktober 2023
AR für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum
Arbeitsrechtliche Regelung zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Inkrafttreten: 1. Januar 2023
AR zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Evangelische Müttergenesung Württemberg gGmbH:
Inkrafttreten: 20. Oktober 2023
Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Ev. Müttergenesung Württemberg gGmbH
Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:
Sitzung vom 14. Juli 2023:
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Fünfte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Bereitschaftsdienst):
Inkrafttreten: 1. September 2023
Fünfte Änderung der KAO für das Jahr 2023
Sechste Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Inflationsausgleich):
Inkrafttreten: 1. Juli 2023
Sechste Änderung der KAO für das Jahr 2023
Siebte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Umwandlungstage):
Inkrafttreten: Siehe Regelung
Siebte Änderung der KAO für das Jahr 2023