Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:
 

Sitzung vom 16. Februar 2024:

Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:

Erste Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2024 (KAO-Änderungen):


Inkrafttreten: Siehe Regelung

Erste Änderung der KAO für das Jahr 2024 (KAO-Änderungen)

Zweite Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2024 (Arbeitsrechtliche Regelung über arbeitsmarktbedingte Zulagen - Anlage 1.2.8 zur KAO): 

Inkrafttreten: 1. April 2024

Zweite Änderung der KAO für das Jahr 2024 (Anlage 1.2.8 zur KAO)

Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:

Übernahme der Tarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern in die AVR.Württemberg:

Inkrafttreten: Siehe Regelung

Übernahme Tarifverträge in die AVR.Württemberg

Regelung zur Überleitung der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva: Jugendhilfe Neue Wege gGmbH, Dillingen, in die eva Heidenheim gGmbH, Heidenheim: 

Inkrafttreten: 6. Oktober 2023

Überleitung in die eva Heidenheim gGmbH

Regelung zur Gewährung von Arbeitsmarktzulagen zur Gewinnung und Bindung von Personal: 

Inkrafttreten: 1. April 2024

Regelung zur Gewährung von Arbeitsmarktzulagen


Sitzung vom 15. Dezember 2023:

Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:

Arbeitsrechtliche Regelung zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:


Inkrafttreten: 1. Januar 2023

AR zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für MA


Sitzung vom 8. Dezember 2023:

Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024:


Herr Andreas Laib ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum Vorsitzenden der XI. Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024 gewählt worden.

Herr Dietmar Prexl ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum stellvertretenden Vorsitzenden der XI. Arbeitsrechtlichen Kommission für das Jahr 2024 gewählt worden.

Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Lan­des­­kirche in Württemberg:

Elfte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Tarifübernahme):

Inkrafttreten: siehe Regelung

Elfte Änderung der KAO für das Jahr 2023

Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:

Anpassungen des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023:


Inkrafttreten: 18. Mai 2023

Anpassungen des TV Inflationsausgleich vom 22. April 2023


Sitzung vom 20. Oktober 2023:

Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:

Achte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst im Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart):

Inkrafttreten: 1. Januar 2023

Achte Änderung der KAO für das Jahr 2023

Neunte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (VGP 26):

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Neunte Änderung der KAO für das Jahr 2023

Zehnte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (§ 1 b, § 17 und Anlage 1.2.5 zur KAO):

Inkrafttreten: Siehe Regelung

Zehnte Änderung der KAO für das Jahr 2023
 

Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:

Arbeitsrechtliche Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum:


Inkrafttreten: 1. Oktober 2023

AR für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum

Arbeitsrechtliche Regelung zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Inkrafttreten: 1. Januar 2023

AR zur Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Evangelische Müttergenesung Württemberg gGmbH:

Inkrafttreten: 20. Oktober 2023

Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Ev. Müttergenesung Württemberg gGmbH


Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

Sitzung vom 14. Juli 2023:


Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:

Fünfte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Bereitschaftsdienst):

Inkrafttreten: 1. September 2023

Fünfte Änderung der KAO für das Jahr 2023

Sechste Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Inflationsausgleich):

Inkrafttreten: 1. Juli 2023

Sechste Änderung der KAO für das Jahr 2023

Siebte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung für das Jahr 2023 (Umwandlungstage):

Inkrafttreten: Siehe Regelung

Siebte Änderung der KAO für das Jahr 2023