Merkblatt für Anträge auf Sonderregelung nach § 1 e KAO


Was ist der Ausschuss nach § 1 e KAO (Kirchliche Anstellungsordnung)?


Der Ausschuss nach § 1 e KAO entscheidet in Ausnahmefällen über einzelvertragliche Sonderregelungen, die von der KAO abweichen. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zu stellen und ausführlich zu begründen. Außerdem ist dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung die Stellungnahme der zuständigen Mitarbeitervertretung beizufügen.


Dem Ausschuss nach § 1 e KAO gehören an

     

  • drei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglieder) der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und
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  • drei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglieder) der Leitungsorgane kirchlicher Körperschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
  •  


Mitglieder des Ausschusses nach § 1 e KAO:

Vertreterinnen/Vertreter bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst:

Andreas Laib, Albstadt (Vorsitzender)

Reinhard Krämer, Ellwangen
Gerhard Uzelmaier, Nordheim


N. N.
Ilka Grandi, Zaberfeld
Jutta Goldschmitt, Stuttgart
Sabine Marschner, Stuttgart


Vertreterinnen/Vertreter bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter der Leitungsorgane kirchlicher Körperschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:

Elke Rieger, Stuttgart
(stellvertretende Vorsitzende)
Harald Schweikert, Aalen
Iris Aufrecht, Stuttgart


Daniel Wágner, Stuttgart
Lars Bartesch, Stuttgart