Arbeitsausschuss „Vereinfachtes Verfahren zur Bestandssicherung“

(§ 4 Abs. 2 bis 5 Teil 2 der Verfahrensregelungen zur Bestandssicherung diakonischer Einrichtungen (AVR-Wü/V))

 

 

Wenn eine Bestandsgefährdung einer Einrichtung vorliegt, auf betrieblicher Ebene eine Einigung über Maßnahmen zur Bestandssicherung zustande gekommen ist, diese schriftlich niedergelegt und sowohl von der Mitarbeitervertretung als auch der Dienststellenleitung unterschrieben worden ist, kann die Einrichtung an den Vorstand des Diakonischen Werkes Württemberg einen Antrag auf Beantragung einer Arbeitsrechtlichen Regelung bei der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg stellen.

 

Einem solchen Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Antrag der Einrichtung, der die Situation, das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen und die beantragte Maßnahme darlegt,
  • Testat des Prüfers/der Prüferin,
  • betriebliche Einigung und
  • die Bestätigung der Mitarbeitervertretung, dass rechtzeitig und umfassend informiert und ihr die erforderlichen Unterlagen übergeben worden sind und dass sie ihre Rechte wahrnehmen konnte.

Ein dem Antrag der Einrichtung entsprechender Antrag des Diakonischen Werkes Württemberg, dem die o. g. Unterlagen beigefügt sind, wird von der/dem Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg im Einvernehmen mit ihrer/seiner Stellvertretung an den Arbeitsausschuss „Vereinfachtes Verfahren zur Bestandssicherung“ überwiesen.

 

 

Dem Arbeitsausschuss „Vereinfachtes Verfahren zur Bestandssicherung“ gehören an:

  • zwei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglied oder stellvertretendes Mitglied) der beiden diakonischen Gruppen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (§ 7 Abs. 1 b) und d) ARRG)
  • jede der beiden Gruppen benennt Stellvertretungen für jedes Mitglied, die Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg sein müssen
  • jede der beiden Gruppen kann eine Beraterin bzw. einen Berater hinzuziehen
  • durch Beschluss des Arbeitsausschusses können weitere Sachverständige hinzugezogen werden
  • Beschlüsse sind gefasst, wenn mindestens drei Mitglieder des Arbeitsausschusses dem Beschlussgegenstand zustimmen

Mitglieder des Arbeitsausschusses „Vereinfachtes Verfahren zur Bestandssicherung“:


Vertreter/Vertreterinnen bzw. Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst:

Martin Nestele, Stuttgart
Klaus Stampfer, Stuttgart

Frauke Reinert, Stuttgart
Susanne Haase, Giengen


Vertreter/Vertreterinnen bzw. Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Leitungsorgane aus dem Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg:

Dietmar Prexl, Kernen i. R.
(Vorsitzender)
N. N.

Dr. Robert Bachert, Stuttgart
Axel Krauß, Stuttgart