Die Arbeitsrechtliche Kommission und ihre Arbeitsausschüsse

 

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Aufgaben und die Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission in Württemberg und ihrer Arbeitsausschüsse erläutern:

 

 

Was ist die Arbeitsrechtliche Kommission?


Mit dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz vom 27. Juni 1980 hat die Landessynode auch für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg von dem in Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung den Kirchen zugestandenen Recht Gebrauch gemacht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und die Mitbestimmung der Mitarbeiterschaft bei der Regelung des Kirchlichen Arbeitsrechtes durch die Bildung einer paritätisch aus Mitarbeiter- und Dienstgebervertretern zusammengesetzten Arbeitsrechtlichen Kommission eingeführt. Dieses speziell für die Kirchen und die Diakonie geltende Verfahren ist auch unter dem Begriff "Dritter Weg" bekannt geworden.

Durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz hat die Landessynode die Arbeitsrechtsregelung vollständig an die Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - bzw. bei unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten, die zu keiner Beschlussfassung führen, einem besonderen Schlichtungsausschuss übertragen.

Nach § 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes vom 27. Juni 1980 ist für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Arbeitsrechtliche Kommission für die Ordnung und Fortentwicklung der arbeitsrechtlichen Bedingungen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haupt- und Nebenberuf und der nicht beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl bei den Dienststellen der Landeskirche, der Kirchenbezirke, Kirchlichen Verbände sowie der Kirchengemeinden als auch bei den Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Württemberg e. V. zuständig.

 

 

 

 


Esther.Lutzdontospamme@gowaway.elk-wue.de