Schlichtungsstelle nach dem MVG
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Aufgaben und die Zusammensetzung der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) erläutern:
Was ist die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)?
Die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz hat sich auf Antrag mit Entscheidungen (Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen) zu befassen, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen und Entscheidungen zu fällen.Grundlage für die Bildung und die Tätigkeit der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der Fassung vom 16. März 2007.
Esther.Lutz@dont-want-spam.ELK-wue.de