Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg hat in ihren Sitzungen folgende Beschlüsse gefasst:
Sitzung vom 9. Dezember 2011:
Allgemeines:
Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der VIII. Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg für das Jahr 2012:
Herr Reinhard Haas, Tuttlingen, wurde zum Vorsitzenden und Herr Erwin Hartmann, Stuttgart, zum stellvertretenden Vorsitzenden der VIII. Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg für das Jahr 2012 gewählt.
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Auslaufen der Arbeitsrechtlichen Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung, Übergangsregelung für vorhandene Präsenzkräfte:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2011 für Präsenzkräfte, die am 30. November 2011 in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Anstellungsträger im Geltungsbereich der KAO stehen, die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung bis längstens 30. Juni 2012 beschlossen.
Die bis zum 31. Dezember 2011 befristete Arbeitsrechtliche Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung läuft aus.
Arbeitsrechtliche Regelung zur Nachbarschaftshilfe:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2011 mit Wirkung vom 1. Januar 2012 eine Arbeitsrechtliche Regelung zur Nachbarschaftshilfe beschlossen. Dabei wurde ebenfalls beschlossen, dass auch solche Stundensätze, die in Dienstvereinbarungen festgelegt worden sind, welche am 1. Januar 2012 bereits bestehen, künftig automatisch an Entgelterhöhungen teilnehmen.
Regelungen für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
In den AVR-Württemberg - Erstes und Zweites Buch - anzuwendende Änderungstarifverträge (ARR 10/11) - Redaktionelle Einarbeitung von Änderungen:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2010 die redaktionelle Einarbeitung von Änderungen von in den AVR-Württemberg - Erstes und Zweites Buch - anzuwendenden Änderungstarifverträgen (ARR 10/11) beschlossen.
Sitzung vom 14. Oktober 2011:
Regelung für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Arbeitsrechtliche Regelung zur Bewertung der Dienstaufträge der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (neue Anlage 3.5.2 zur KAO):
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 mit Wirkung vom 1. November 2011 eine Arbeitsrechtliche Regelung zur Bewertung der Dienstaufträge der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (neue Anlage 3.5.2 zur KAO) beschlossen.
Regelung für AVR-Anwendende im Bereich des Diakonischen Werkes Württemberg e. V.:
Leistungsentgelt 2012 in den AVR-Württemberg - Erstes Buch -: Anpassung an aktuellen Verhandlungsstand:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 beschlossen, den Zeitraum für Verhandlungen unter paritätischer Beteiligung der AGMAV über einen im Diakonischen Werk Württemberg e. V. einzurichtenden Fonds zur Bestandssicherung und Gewährleistung von Arbeitsplatzsicherheit in Mitgliedseinrichtungen vom 31. Dezember 2011 auf den 30. Juni 2012 zu verlängern.
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 einschließlich ergänzender Bestimmungen:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 einen Tarifvertrag über eine einmnalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 einschließlich ergänzender Bestimmungen beschlossen.
Arbeitsrechtliche Regelung über eine Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote gemäß § 17 Teil 2 AVR-Wü/IV der Diak. Altenhilfe gGmbH, Schwäbisch Hall:
Der Antrag zur Arbeitsrechtlichen Regelung über eine Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote gemäß § 17 Teil 2 AVR-Wü/IV für die Diak. Altenhilfe gGmbH Schwäbisch Hall hat in zweiter Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Damit kann nun die Schlichtung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz beantragt werden.
Sitzung vom 15. Juli 2011:
Allgemeines:
Wahl des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (Württemberg):
Herr Ernst Amann-Schindler wurde von der VIII. Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 zum Vorsitzenden der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gewählt. Herr Amann-Schindler ist Richter am Arbeitsgericht und örtlicher Gerichtsvorstand der arbeitsgerichtlichen Kammern in Aalen. Die bisherige Vorsitzende der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (Württemberg), Frau Birgit Adamek, hat ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Personelle Veränderungen auf der Dienstgeberseite Diakonie (Mitgliedschaft Arbeitsrechtliche Kommission, AVR-Arbeitsausschuss):
Herr Altmayer, Schwäbisch Hall, wurde als Nachfolger von Herrn Stasing, Stuttgart, als Mitglied in die Arbeitsrechtliche Kommission gewählt.
Herr Weber, Kernen-Stetten, wurde als Nachfolger von Herrn Schüle, Schwäbisch Hall, als Mitglied in den AVR-Arbeitsausschuss gewählt.
Regelungen für KAO-Anwendende im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Verlängerung der Arbeitsrechtlichen Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung (Anlage 3.7.3 zur KAO):
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011 die Verlängerung der Arbeitsrechtlichen Regelung zu Präsenzzeiten in der ambulanten Pflege und ihrer Vergütung (Anlage 3.7.3 zur KAO) für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 beschlossen.
Arbeitszeitkonten für Religionspädagogen/Religionspädagoginnen:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011 mit Wirkung vom 1. August 2011 eine Arbeitszeitkontenregelung für Religionspädagogen/Religionspädagoginnen beschlossen (Einfügung der neuen Absätze 2 b), 2 c) und 2 d) in § 6 KAO).
Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikanten und -praktikantinnen (Orientierungspraktikumsordnung):
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011 mit Wirkung vom 1. September 2011 eine Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikanten und -praktikantinnen (Orientierungspraktikumsordnung) beschlossen.
Ergänzung der Arbeitsrechtlichen Regelung über die Stundenentgeltsätze für kurzfristig beschäftigte Aushilfen und Vertretungskräfte (Anlage 1.2.3 zur KAO) um die S-Entgeltgruppen:
Die VIII. Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011 rückwirkend zum 1. Juli 2011 eine Ergänzung der Arbeitsrechtlichen Regelung über die Stundenentgeltsätze für kurzfristig beschäftigte Aushilfen und Vertretungskräfte (Anlage 1.2.3 zur KAO) um die S-Entgeltgruppen beschlossen.
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission (jahrgangsweise)
Beschlüsse AK 2011
Beschlüsse AK 2010
Beschlüsse AK 2009
Beschlüsse AK 2008
Beschlüsse AK 2007
Beschlüsse AK 2006
Beschlüsse AK 2005
Beschlüsse AK 2004
Beschlüsse AK 2003