Merkblatt für Anträge auf Sonderregelungen nach § 1 e KAO
Was ist der Ausschuss nach § 1 e KAO (Kirchliche Anstellungsordnung)?
Der Ausschuss nach § 1 e KAO entscheidet in Ausnahmefällen über einzelvertragliche Sonderregelungen, die von der KAO abweichen. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zu stellen und ausführlich zu begründen. Außerdem ist dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung die Stellungnahme der zuständigen Mitarbeitervertretung beizufügen.
Dem Ausschuss nach § 1 e KAO gehören an
- drei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglieder) der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und
- drei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglieder) der Leitungsorgane kirchlicher Körperschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Mitglieder des Ausschusses nach § 1 e KAO:
Vertreterinnen/Vertreter bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter
der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst:
Reinhard Haas, Tuttlingen (Vorsitzender)
Reinhard Krämer, Ellwangen
Gerhard Uzelmaier, Nordheim
Ulrich Rodiek, Stuttgart
Albrecht Holzhäuer, Wangen
Vertreterinnen/Vertreter bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter
der Leitungsorgane kirchlicher Körperschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Erwin Hartmann, Stuttgart (stellvertretender Vorsitzender)
Elke Rieger, Stuttgart
Martin Schunn, Neuenbürg
Marcus Witzke, Stuttgart
N. N.